Jungenbergweg 10
7093 Jois
ATU 570 580 25
1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
1.1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Leistungen zwischen dem/der Auftraggeber:in (Kunden) und dem Frauenbüro | Die Medienprofis (im Folgenden auch die Bezeichnung Auftragnehmer:in) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Auftraggebers:in sind ungültig, es sei denn, diese werden vom/von der Auftragnehmer:in ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Umfang des Auftrages / Stellvertretung
2.1. Der Umfang eines konkreten Auftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
2.2. Der/Die Auftraggeber:in hat die Auftragsbestätigung von Frauenbüro | Die Medienprofis umgehend auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Rügt der/die Auftraggeber:in diesbezüglich nicht binnen drei(3) Werktagen ab Erhalt derselben schriftlich, gilt der Inhalt der Auftragsbestätigung als verbindlich.
2.3. Das Vertragsverhältnis zwischen Frauenbüro | Die Medienprofis und dem/der Auftraggeber:in kommt durch Auftragsbestätigung oder faktische Ausführung durch Frauenbüro | Die Medienprofis zustande.
2.4. Beauftragt der Vertragspartner Leistungen von Frauenbüro | Die Medienprofis, die vom ursprünglichen Vertragsumfang nicht gedeckt sind (z. B. Änderungen außerhalb des konkreten Auftrages, sonstige Änderungen), ist Frauenbüro | Die Medienprofis mangels abweichender Vereinbarungen zur Abrechnung berechtigt, Leistungen auf Basis eines Stundensatzes von EUR 120,00 (netto) zu verrechnen.
2.5. Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, die ihm/ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den/die Auftragnehmer:in selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem/der Auftraggeber:in.
3. Aufklärungspflicht des/der Auftraggebers:in / Vollständigkeitserklärung
3.1. Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages an seinem/ihrem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Umsetzungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
3.2. Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass dem/der Auftragnehmer:in auch ohne dessen/deren besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm/ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind.
3.3. Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass seine/ihre Mitarbeiter:innen und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des/der Auftragnehmers:in von dieser informiert werden.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
4.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
5. Berichterstattung / Arbeitszeit
5.1. Der/die Auftragnehmer:in verpflichtet sich, über seine/ihre Arbeit, die seiner/ihrer Mitarbeiter:innen und gegebenenfalls auch die des beauftragten Dritten dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem/der Auftraggeber:in Bericht zu erstatten.
5.2. Der/die Auftragnehmer:in ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er/sie ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
6. Schutz des geistigen Eigentums
6.1. Die Urheberrechte an den vom/von der Auftragnehmer:in und seinen/ihren Mitarbeiter:innen und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Konzepte, Recherchen, redaktionelle Beiträge, sonstige Entwürfe, Datenträger etc.) verbleiben beim/bei der Auftragnehmer:in. Sie dürfen vom/von der Auftraggeber:in während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der/die Auftraggeber:in ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des/der Auftragnehmers:in zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des/der Auftragnehmers:in – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
6.2. Der Verstoß des/der Auftraggebers:in gegen diese Bestimmungen berechtigt den/die Auftragnehmer:in zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
7. Gewährleistung / Leistungserbringung / Zusicherungen
7.1. Der/die Auftragnehmer:in ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an seiner/ihrer Leistung zu beheben. Er/sie wird den/die Auftraggeber:in hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.
7.2. Dieser Anspruch des/der Auftraggebers:in erlischt nach einem(1) Monat nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
7.3. Die textliche, grafische und inhaltliche Gestaltung des beauftragten Werkes liegt im alleinigen Ermessen von Frauenbüro | Die Medienprofis.
7.4. Frauenbüro | Die Medienprofis gewährleistet eine im Rahmen angemessener und üblicher technischer Standards bestmögliche Wiedergabe des Werkes im Print- und Onlinemedium sowie in mobilen Applikationen (soweit im Einzelfall anwendbar). Frauenbüro | Die Medienprofis übernimmt jedoch keine Gewähr oder Haftung für eine bestimmte Eigenschaft, Eignung oder Tauglichkeit der Medien, die ununterbrochene oder fehlerfreie Darstellung sowie Verfügbarkeit der Medien, Verfügbarkeit/Abrufbarkeit der Schaltung/des redaktionellen Beitrags oder die Möglichkeit des Zugriffs, Übertragungs-, Hardware-, Software oder Netzwerkfehler oder einen bestimmten Erfolg. Der /die Auftragnehmer:in haftet nicht für Unmöglichkeit der Leistung infolge höherer Gewalt/sonstiger nicht beeinflussbarer Behinderungen (wie insbesondere, aber nicht ausschließlich Streik, Feuer, Naturkatastrophen, Überschwemmungen, Seuchen/Epidemien/Pandemien, kriegerische/terroristische Aktivitäten, Arbeitskampf, Betriebsstörung, veränderte behördliche Genehmigungs- oder Gesetzeslage, und behördliche Anordnungen, die nicht dem gewöhnlichen Betriebsrisiko zuzurechnen sind) oder infolge von Störungen aus dem Verantwortungsbereich des Vertragspartners oder Dritter. Dessen ungeachtet wird sich Frauenbüro | Die Medienprofis bemühen, im Falle einer Unmöglichkeit oder Verzögerung die Leistung nachzuholen bzw. eine Alternative anzubieten, wobei diesfalls Verzugsfolgen für die Dauer einer derartigen Verzögerung nicht eintreten.
7.5. Frauenbüro | Die Medienprofis ist nicht verpflichtet, das vom Vertragspartner zur Verfügung gestellte Material hinsichtlich seines Inhalts, seiner Herkunft oder auf Richtigkeit, Wahrheitsgehalt, Eignung, Aktualität oder Rechtskonformität zu prüfen, übernimmt diesbezüglich keinerlei Gewährleistung oder Haftung und ist nicht verpflichtet, den Vertragspartner auf allfällige Rechtsverletzungen oder dergleichen hinzuweisen. Die Verantwortung für das Material (einschließlich dessen Inhalt) liegt ausschließlich beim Vertragspartner. Frauenbüro | Die Medienprofis behält sich jedoch das Recht vor, das Material vorab zu prüfen (und dessen Aufnahme gegebenenfalls ohne Angabe von Gründen abzulehnen) und insbesondere bei entsprechender Benachrichtigung durch einen Dritten, der Rechte an dem Material geltend macht und/oder eine (Rechts-) Verletzung behauptet, das entsprechende Material (sowie kerngleiche Verstöße) – soweit dies möglich ist – nicht zu verwenden, unverzüglich aus den Medien zu entfernen oder so zu sperren, dass dieses nicht mehr wahrnehmbar ist (notice-and-take-down). Frauenbüro | Die Medienprofis ist nicht verpflichtet, die Berechtigung des Dritten und/oder die behauptete (Rechts-) Verletzung zu prüfen. Dem Vertragspartner stehen im Zusammenhang mit einer solchen Maßnahme keine wie auch immer gearteten Ansprüche (insbesondere, aber nicht ausschließlich, auf Rückerstattung von Geleistetem oder Schadenersatz) gegenüber Frauenbüro | Die Medienprofis zu.
7.6. Der Vertragspartner sichert im Hinblick auf das zur Verfügung gestellte Material (einschließlich dessen Inhalt) zu, garantiert (§ 880a ABGB) und leistet Gewähr, dass
– er über sämtliche erforderliche Rechte an dem Material verfügt und zur Rechteeinräumung gemäß dieser AGB berechtigt ist;
– er (gegebenenfalls) über sämtliche Rechte im Zusammenhang mit der Bezeichnung seines Unternehmens oder Betriebs (insbesondere bezüglich Namen sowie Bezeichnungen, die dem Marken-, Muster oder Urheberrecht unterliegen) unbeschränkt verfügt, welche Frauenbüro | Die Medienprofis allenfalls nennt/verwendet;
– das zur Verfügung gestellte Material vollständig frei von Rechten Dritter ist und (durch Verwendung, Übermittlung, Zurverfügungstellung oder Veröffentlichung) keinerlei Rechte Dritter verletzt werden. Dies beinhaltet insbesondere, aber nicht ausschließlich, Immaterialgüterrechte (Urheber-, Leistungsschutz-, Patent-, Muster- und Markenrechte sowie sonstige Kennzeichenrechte), Persönlichkeitsrechte (inklusive Urheberpersönlichkeitsrechte und ähnliche Rechte), Geheimhaltungsinteressen und Sicherungsrechte;
– das zur Verfügung gestellte Material keine wie auch immer gearteten Rechte Dritter verletzt, es nicht gegen geltendes Recht (insbesondere, aber nicht ausschließlich, wettbewerbsrechtliche, medien- und presserechtliche Bestimmungen), behördliche Verbote, die „Blattlinie“ des betreffenden Mediums oder die guten Sitten verstößt und insbesondere keine strafrechtlich relevanten, pornografischen, jugendgefährdenden, rassistischen, gewaltverherrlichenden, schockierenden, unmoralischen, anstößigen o. ä. Inhalte aufweist und weder Personen/ Personengruppen, Religionen/Religionsgemeinschaften, Unternehmen, Marken oder Produkte oder dergleichen bedroht, herabsetzt, bloßstellt, beleidigt und/oder in einen falschen, unangebrachten bzw. irreführenden Zusammenhang stellt;
– das zur Verfügung gestellte Material erforderlichenfalls nach medienrechtlichen, presserechtlichen, gewerberechtlichen oder sonst anwendbaren Bestimmungen entsprechend gekennzeichnet ist;
– das zur Verfügung gestellte Material nicht unter Verletzung von geltendem Recht, vertraglichen Bestimmungen oder Beschränkungen (wie insbesondere, aber nicht ausschließlich, Vertraulichkeitsverpflichtungen, Hausrechten und dergleichen) angefertigt oder erlangt wurde und erforderlichenfalls sämtliche notwendigen und unwiderruflichen Zustimmungen zur Aufnahme/Anfertigung, Verwendung, Übermittlung, Zurverfügungstellung und Veröffentlichung eingeholt wurden. Frauenbüro | Die Medienprofis behält sich das Recht vor, Materialien, die erkennbar gegen diese Zusicherungen verstoßen abzulehnen / nicht zu veröffentlichen; ein Anspruch auf Zuhaltung oder Schadenersatz aufgrund einer solchen Maßnahme kommt dem Vertragspartner diesfalls nicht zu.
8. Haftung / Schadenersatz
8.1. Soweit Texte, Grafiken, Logos, Fotos, vollständige Inserate etc. („Material/Materialien“) Frauenbüro | Die Medienprofis für die Schaltung vom Vertragspartner zur Verfügung gestellt werden, verpflichtet sich der Vertragspartner, dieses Material rechtzeitig, auf seine Gefahr und Kosten sowie in tauglicher Form, gemäß den Spezifikationen und (zeitlichen, technischen und sonstigen) Vorgaben von Frauenbüro | Die Medienprofis zur Verfügung zu stellen. Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird, sind die Materialien spätestens zwei(2) Wochen vor Druckdatenschluss zur Verfügung zu stellen. Frauenbüro | Die Medienprofis übernimmt keine Haftung oder Gewähr für oder in Zusammenhang mit der gänzlichen oder teilweisen Unmöglichkeit, Mangelhaftigkeit oder Verzögerung der Erfüllung ihrer Verpflichtungen, die auf eine untaugliche Materialvorlage, Fehler in der Übermittlung oder einer allfälligen Formatierung oder Konvertierung zurückzuführen sind. Frauenbüro | Die Medienprofis trifft keine Prüf- oder Hinweispflicht in Bezug auf den Inhalt oder die Tauglichkeit des zur Verfügung gestellten Materials.
8.2. Der Vertragspartner verpflichtet sich, Frauenbüro | Die Medienprofis sowie ihre Organe, Vertreter, Beauftragten und/oder Erfüllungsgehilfen hinsichtlich sämtlicher Ansprüche Dritter, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit dem Material oder dessen Übermittlung, Zurverfügungstellung oder Verwendung durch Frauenbüro | Die Medienprofis oder durch Kooperationspartner gegen Frauenbüro | Die Medienprofis (und/oder dessen Organe, Vertreter, Beauftragten oder Erfüllungsgehilfen) erhoben werden, vollumfänglich schad- und klaglos zu halten. Dies beinhaltet auch sämtliche damit verbundene Kosten (z. B. der zweckmäßigen Rechtsverteidigung).
8.3. Der/die Auftraggeber:in hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass ein allfälliger Schaden auf ein Verschulden des/der Auftragnehmers:in zurückzuführen ist.
8.4. Sofern der/die Auftragnehmer:in das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der/die Auftragnehmer:in diese Ansprüche an den/die Auftraggeber:in ab. Der/die Auftraggeber:in wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
8.5. Der Vertragspartner räumt Frauenbüro | Die Medienprofis mit der Übermittlung und Zurverfügungstellung das nicht exklusive, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, das Material auf sämtliche gegenwärtig und künftig bekannte Nutzungsarten in allen Medien zu verwenden. Dies beinhaltet jedenfalls sämtliche in §§ 14 – 18a UrhG aufgeführten Verwertungsrechte und insbesondere, aber nicht ausschließlich, das Recht, das Material zu vervielfältigen, zu speichern, zu verbreiten, darzustellen, zu senden, öffentlich wiederzugeben, der Öffentlichkeit (drahtlos oder drahtgebunden) zur Verfügung zu stellen sowie zu bearbeiten, anzupassen und zu verändern und diese Bearbeitungen auf die vorgenannten Arten zu verwenden. Frauenbüro | Die Medienprofis ist berechtigt, die hiermit eingeräumten Rechte zu übertragen und/oder Dritten Sublizenzen oder ähnliche beschränkte Nutzungsrechte einzuräumen. Insbesondere ist Frauenbüro | Die Medienprofis im Rahmen des eingeräumten Bearbeitungsrechts auch berechtigt, erforderliche Anpassungen in optischer und/oder inhaltlicher Hinsicht in Bezug auf das jeweilige Medium vorzunehmen.
8.6. Die durch Frauenbüro | Die Medienprofis (respektive ihre Organe, Beauftragte oder Erfüllungshilfen) geschaffenen Arbeiten, Grafiken, Konzepte, Ideen, Renderings, Composings, Illustrationen, Texte, Fotografien, einschließlich sämtlicher Vor- und Zwischenergebnisse und einzelne Teile daraus (gemeinsam auch „Arbeitsergebnisse“) stellen Werke im Sinne des Urheberrechts dar und bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von Frauenbüro | Die Medienprofis; die entsprechenden Verwertungsrechte und Urheberpersönlichkeitsrechte stehen somit ausschließlich Frauenbüro | Die Medienprofis zu. Die im Rahmen der Auftragserfüllung erforderliche Mitwirkung des Vertragspartners begründet kein Miturheberrecht.
8.7. Soweit Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners gemäß diesen AGB nicht ohnedies ausgeschlossen sind, ist der Vertragspartner bei sonstigem Verlust seiner diesbezüglichen Ansprüche verpflichtet, binnen einer angemessenen Frist, längstens jedoch binnen fünf(5) Werktagen nach Übergabe die Leistungen von Frauenbüro | Die Medienprofis zu prüfen und etwaige Ansprüche binnen einer Frist von dreißig(30) Kalendertagen ab dem Erscheinungstermin der Schaltung / des redaktionellen Beitrags schriftlich gegenüber Frauenbüro | Die Medienprofis geltend zu machen. Die Beweislastregel des § 924 ABGB wird hiermit ausdrücklich abbedungen.
9. Geheimhaltung / Datenschutz
9.1. Der/die Auftragnehmer:in verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm/ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er/sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des/der Auftraggebers:in erhält.
9.2. Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, ihm/ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der/die Auftraggeber:in leistet dem/der Auftragnehmer:in Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
9.3. Für die Datenverarbeitung gelten primär die Datenschutzbestimmungen der Frauenbüro | Die Medienprofis, den im gesonderten Abschnitt der Firmenseite „Datenschutz“ enthaltenen Regelungen zukommt und als essenzieller Teil der AGBs zu verstehen sind.
10. Honorar / Angebote / Preise / Zahlungsbedingungen / Stornierungen
10.1. Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der/die Auftragnehmer:in ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem/der Auftraggeber:in und dem/der Auftragnehmer:in. Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den/die Auftragnehmer:in fällig.
10.2. Sofern nicht anders angegeben, beträgt die Zahlungsfrist 14 Tage nach Rechnungslegung (Postausgangsstempel „eingeschrieben“). Bei elektronischer Rechnungslegung (s. 11.1.) gilt die Rechnungslegung ab einer Bestätigung des Erhalts (Lesebestätigung).
10.3. Für den Fall des Zahlungsverzuges durch den Kunden wird ein Zinssatz von 10 Prozentpunkten p.a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz vereinbart. Zusätzlich ist Frauenbüro | Die Medienprofis berechtigt, für den durch allenfalls erforderliche Mahnungen anfallenden Mehraufwand eine Gebühr von EUR 10,– (erste Mahnung) bzw. EUR 30,– (zweite Mahnung) zu verrechnen.
10.4. Der/die Auftragnehmer:in wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen. Soweit nicht anderwärtig angegeben, verstehen sich die Angebote von Frauenbüro | Die Medienprofis als freibleibend. Bei veröffentlichen Preisen handelt es sich im Zweifel um reine Nettopreise.
10.5. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des/der Auftragnehmers:in vom/von der Auftraggeber:in zusätzlich zu ersetzen.
10.6. Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des/der Auftraggebers:in liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den/die Auftragnehmer:in, so behält der/die Auftragnehmer:in den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der/die Auftragnehmer:in bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
10.7. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen durch den/die Auftraggeber:in ist der/die Auftragnehmer:in von seiner/ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
10.8. Für den Fall, dass der Vertragspartner nach Zustandekommen des Vertrages einseitig sein Absehen von diesem erklärt, ist Frauenbüro | Die Medienprofis berechtigt,
nachstehende Stornobeträge / Pauschalbeträge für frustrierte Aufwendungen sofort zu verrechnen:
– Betreffend aller vereinbarten Leistungen (z. B. redaktionelle Beiträge, Advertorials, Medienprodukte, CvD-Leistungen, Konzeptumsetzungen, Beratungen, etc.) bis sechs(6) Wochen vor vereinbartem Druckdatenschluss (print) bzw. Erscheinungsdatum (online) bzw. Projekt-/Beratungsbeginn: 50% des Gesamtauftragswertes als Stornogebühr;
– Betreffend aller vereinbarten Leistungen (z. B. redaktionelle Beiträge, Advertorials, Konzeptumsetzungen, CvD-Leistungen, Beratungen, Medienprodukte etc.) innerhalb der sechs(6) Wochen vor vereinbartem Druckdatenschluss (print) bzw. Erscheinungsdatum (online) bzw. Projekt-/Beratungsbeginn: 100% des Gesamtauftragswertes als Stornogebühr;
– Betreffend sonstige Leistungen, bei Stornierung bis sechs(6) Wochen vor Abgabe der Druckunterlagen bzw. Projekt-/Beratungsbeginn, einen Pauschalbetrag für frustrierte Aufwendungen in Höhe von 30% des Gesamtauftragswertes; wenn die Leistung innerhalb einer Frist von sechs(6) Monaten nachgeholt wird, reduziert sich der Pauschalbetrag auf 20% des Gesamtauftragswertes, die Anrechnung der Differenz zwischen dem zunächst verrechneten und dem reduzierten Pauschalbetrag erfolgt diesfalls im Nachhinein.
– Betreffend sonstige Leistungen, bei Stornierung innerhalb von sechs(6) Wochen vor Abgabe der Druckunterlagen bzw. Projektbeginn, einen Pauschalbetrag für frustrierte Aufwendungen in Höhe von 100% des Gesamtauftragswertes; wenn die Leistung innerhalb einer Frist von sechs(6) Monaten nachgeholt wird, reduziert sich der Pauschalbetrag auf 50% des Gesamtauftragswertes, die Anrechnung der Differenz zwischen dem zunächst verrechneten und dem reduzierten Pauschalbetrag erfolgt diesfalls im Nachhinein. Frauenbüro | Die Medienprofis ist berechtigt, einen allenfalls höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen.
11. Elektronische Rechnungslegung
11.1. Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, dem/der Auftraggeber:in Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der/die Auftraggeber:in erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form (Priorität hoch) durch den/die Auftragnehmer:in ausdrücklich einverstanden.
12. Dauer des Vertrages
12.1. Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Auftrages und der entsprechenden Rechnungslegung.
12.2. Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
– wenn eine Vertragspartei wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt, oder
– wenn eine Vertragspartei nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät, oder
– wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität einer Vertragspartei, über die kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und diese auf Begehren des/der Auftragnehmers:in weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des/der Auftragnehmers:in eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse der anderen Vertragspartei bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
13. Schlussbestimmungen
13.1. Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
13.2. Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen dieses Formerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
13.3. Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediator:innen (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren:innen oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.
13.4. Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater:innen, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.
13.5. Auf die gegenständlichen AGB sowie die Vertragsbeziehungen zwischen Frauenbüro | Die Medienprofis und dem Vertragspartner gelangt ausschließlich österreichisches Recht, mit Ausnahme der Bestimmungen des Kollisionsrechts sowie des UN-Kaufrechts, zur Anwendung. Als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich direkt oder indirekt aus dem Vertragsverhältnis ergeben, wird das für 7093 Jois sachlich zuständige Gericht vereinbart. Frauenbüro | Die Medienprofis steht es jedoch frei, das für den Sitz des Vertragspartners sachlich zuständige Gericht zur Geltendmachung seiner Ansprüche anzurufen.